Vegane Labels – zurechtfinden im Dschungel von Produkten und Speisenangeboten

veröffentlicht von Alisia am

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Wo sieht man sie nicht – Lebensmittel mit aufgedruckten Labels, die einem den Hinweis geben: Dieses Produkt ist vegan. Oder halt, doch nur vegetarisch? Pflanzenbasiert? Was ist denn da der Unterschied? In dem Wirrwarr unterschiedlicher Kennzeichen kann man sich manchmal ganz schön verirren. Aber warum ist das so? Und wie findet man sich besser zurecht? Der Artikel soll ein kleiner Wegweiser sein und den Durchblick bei all den Kennzeichnungen im Handel und Gastronomie erleichtern.

Was ist es denn nun?

Viele Produkte werben damit, dass sie vegan, vegetarisch oder pflanzenbasiert sind. Zuerst müssen wir also klären, was hierbei eigentlich der Unterschied ist:

  • vegetarisch: Das Produkt enthält keine Bestandteile, die von toten Tieren stammen – namentlich Fleisch, Fisch und Erzeugnisse hieraus.
  • vegan: Hier sind keinerlei tierische Produkte enthalten, also auch nicht durch Tiere produzierte wie Milch, Eier und Honig.
  • pflanzenbasiert: Diese Lebensweise schließt tierische Produkte nicht aus, fokussiert aber auf einen großen Anteil pflanzlicher Produkte.

Die Definition von „pflanzenbasiert“ zeigt schon, dass die Kennzeichnung per se schon irreführend ist. Wäre ein Produkt dann nun frei von tierischen Produkten oder nicht? Das zeigt in dem Fall nur ein Blick auf die Zutatenliste – oder weitere Kennzeichnungen auf der Verpackung. Pflanzenbasiert wird außerdem oft mit vegan gleichgesetzt, was so aber nicht stimmt. 

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Vegane Lebensmittel-Labels im Handel (Bildquelle: George Rudy/Shutterstock.com)

Zwar ist vegane Ernährung immer pflanzenbasiert, jedoch nicht andersherum  – denn es können ja bei pflanzenbasierter Ernährung auch tierische Produkte enthalten sein und somit ist es nicht mehr vegan. 

Pflanzenbasiert umfasst verschiedene Ernährungsstile mit Fokus auf pflanzlichen Lebensmitteln und keinen bzw. wenigen tierischen Produkten. Somit zählen hierzu auch die vegetarische, aber auch pescetarische (vegetarisch mit Fisch), ovo-lakto-vegetarische (nichts tierisches außer Ei bzw. Milch) oder die mediterrane Ernährung (viel Fisch und Gemüse, wenig Fleisch) dazu. 

Mehr über die rechtliche Kennzeichnung von veganen und vegetarischen Lebensmitteln:

Die Sache mit den veganen Labels

Nun gibt es einige Produkte, die ein Label tragen – andere wiederum nicht, obwohl sie auch mit „vegan“ oder ähnlichem auf der Packung werben. Weshalb ist das so? Kurz gesagt: Eine Zertifizierung kostet Geld. Für das allseits bekannte gelbe Label wird beispielsweise eine Jahreslizenz-Gebühr sowie eine Prüfungsgebühr veranschlagt. Dazu kommen Kosten für regelmäßige Inspektionen. Diese Investition kann sich nicht jeder leisten, vor allem Start-Ups mit kleinem Budget. Daher finden sich häufig auch einfach „nur“ Bezeichnungen wie vegan, vegetarisch usw. auf dem Produkt.

Übrigens:

  • Für die Vergabe des V-Labels ist in Deutschland ProVeg zuständig
  • Hier erfahren Sie mehr über das vegane und vegetarische Label
  • Laut Vegconomist gibt es bald wieder die vegane Kennzeichnung in der Gastronomie als Lizenzierung

Die gute Nachricht!

Seit 2023 wurde das Design der veganen und vegetarischen Labels überarbeitet. Bisher waren beide Kennzeichnungen gelb hinterlegt und hatten eine grüne Schrift. Das führte häufig zu Verwirrung und Fehlgriffen. Denn die Verwechslungsgefahr war sehr hoch. Jetzt heben sich die Farben voneinander ab, sodass eine klare Unterscheidung möglich ist. Das erleichtert es, im Supermarkt zu den gewünschten Produkten zu greifen, ohne dass man zuerst die Zutatenliste studieren muss.


Das neue Design mit angepassten Farben (Bildquelle: V-label.eu)

Vegane Labels im Überblick

Bislang gibt es keine einheitliche Kennzeichnung von Produkten. Die verschiedenen Labels existieren nebeneinander. Grundsätzlich kann man diesen Angaben jedoch vertrauen – wo vegan drauf steht, muss auch vegan drin sein. Schließlich wollen Unternehmen die Kunden nicht durch falsche Angaben vergraulen; und in diesem Bereich reagieren die Verbraucher sehr sensibel. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der orientiert sich an vertrauensvollen Labels mit festgelegten Standards wie zum Beispiel:

– das V-Label als bekanntestes veganes Label (s.o.)

– die Veganblume der Vegan Society England

Siegel im Handel
Bildquelle: The Vegan Society

– oder das junge EcoVeg Siegel

VEGANE BIO Kennzeichnung
Bildquelle: VegOrganic e.V.

Und wie sieht es im Speisenangebot der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung aus?

Auch in der Gastronomie gibt es leider keine einheitliche Kennzeichnung. Allerdings gibt es eine gesetzliche Allergenkennzeichnung: Über die kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene “Krebstiere, Eier, Fische, Milch und Weichtiere” kann man herausfinden, ob sich diese als tierische Zutaten in einem Gericht verstecken. 

Weniger umständlich ist die Verwendung von veganen Labels in der Gastronomie. Das machen einige Restaurantbetriebe und Küchen der Gemeinschaftsverpflegung bereits. Teilweise werden die oben gezeigten Logos genutzt (Achtung Markenrecht!), teilweise aber auch eigene Symbole. Manchmal bekommen vegane/vegetarische Speisen sogar einen eigenen Abschnitt in der Speisekarte. Für Startups, die sich keine hohen Gebühren für eine Zertifizierung leisten können, bieten sich auch Alternativen an: Zum Beispiel die Labels von Vriendly e.V. oder Vegan-friendly. Damit können sich Betriebe, Restaurants oder auch Produkte mit einem veganen Label schmücken, das kostengünstig und leicht zu erwerben ist. Das bietet Verbrauchern eine Orientierung für vegan-freundliche Produkte und Gastronomieangebote. Alles in allem muss aber vonseiten der Gastronomen – sei es nun im Restaurant, in der Betriebskantine oder in der Mensa – noch mehr passieren. 

Auch wenn es in der Gastronomie keine einheitliche Kennzeichnung gibt, muss jedoch klar sein:

  • Auch vegane und vegetarische Lebensmittel unterliegen den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften (Lebensmittel-Informationsverordnung, LMIV)
  • Verbraucher sollen bei der Menüwahl eine qualifizierte Wahl treffen können
  • Tischgäste dürfen mit veganen und vegetarischen Lebensmittel nicht getäuscht werden
  • Für Milch und Milcherzeugnisse gibt es einen Bezeichnungsschutz für vegane und vegetarische Lebensmittel – abgesehen von wenigen Ausnahmen, wie z. B. Kokosmilch, darf die Bezeichnung nicht verwendet werden
  • Der Einsatz von Labels mit Markenrecht muss lizenziert werden

Übrigens: Die DGE beschreibt die Kennzeichnung und Verbraucherinformation im Speisenangebotes in ihren DGE-Qualitätsstandards. Bspw. muss die Nennung von Fleisch und Fischerzeugnissen erfolgen – der Tischgast als Verbraucher darf nicht in die Irre geführt werden.

Zurechtfinden im Dschungel der veganen Labels

Speisen sollten klar und deutlich mit leicht zu verstehenden Symbolen versehen sein. Das ist nicht nur für den Kunden einfacher, sondern auch für die Gastronomen, denn man muss z.B. weniger Fragen nachgehen. Und der Kunde wird mit Sicherheit erfreut sein – und sich das merken, wiederkommen und weitererzählen! Da kann die klare Kennzeichnung geradezu als Kundenmagnet funktionieren. 


Quellenangaben:
Media Partisans GmbH/Veggie Boom
V-Label GmbH/Das V-Label
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V./DGEwissen
Titelbild: Daisy Daisy/Shutterstock.com


Alisia Schrieder

Alisia

Alisia Schrieder, Expertin in Ernährungsmanagement und Diätetik, spezialisiert auf Social Media, Blogging und Artikel für Fachzeitschriften. Sie bringt frische Ideen und fundiertes Wissen über pflanzliche Ernährung in jedes Projekt, um Tischgäste gezielt zu sensibilisieren und zu inspirieren.