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Die Öko-Integrität – Informationen zur Bio-Zertifizierung

Lebensmittel dürfen die Bezeichnung „Bio“ (biologisch) oder „Öko“ (ökologisch) nicht so einfach tragen. Nur wenn bei der Erzeugung, Verarbeitung, Lagerung und Kennzeichnung die Anforderungen der „Öko-Verordnung“ eingehalten werden, dürfen Lebensmittel auch „Bio“ heißen. Das wird in entsprechenden Kontrollen durch Bio-Auditoren gewährleistet. Um die Öko- bzw. Bio-Integrität zu bewahren, finden die Mehr lesen…