Der echte Norden: Bio-Förderung in den Küchen von Schleswig-Holstein
Bio-Förderung in Schleswig-Holstein: Der echte Norden fördert jetzt den Einsatz von biologischen Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV). Küchenverantwortliche aus Gastronomie und Kantinen der Gemeinschaftsverpflegung können jetzt ihren Bio-Berater wählen und sogar die Förderung der Bio-Zertifizierung beantragen.
Um Unternehmen beim Einsatz von Bio-Lebensmitteln in der AHV zu unterstützen, bietet das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz die Förderung von Beratungen und Informationsangeboten an.
Förderung der Kontrollkosten bei Bio-Zertifizierung
Zusätzlich ist die Förderung von Kontrollkosten möglich, die bei der Teilnahme an der Bio-Zertifizierung gemäß Artikel 6 Ökolandbaugesetz, entstehen (innerhalb der ersten 5 Jahre ab der ersten Anmeldung zur Bio-Zertifizierung). Mehr über Bio-Zertifizierung.
Angesprochen werden hier nicht nur Küchen und Kantinen der Gemeinschaftsverpflegung. Die Außer-Haus-Verpflegung beschreibt den Kauf und Konsum von Speisen und Getränken sowie alle Verpflegungsformen und Lebensmittelverbräuche, die außerhalb des privaten Haushaltes stattfinden.
Hierzu zählen neben der Kita bis zum Seniorenheim auch kleine Gaststätten, Systemrestaurants und natürlich auch die gehobene Gastronomie (mehr unter FAQ).
Bio-Förderung in Schleswig-Holstein
Das Ministerium beschreibt vier Schritte zu mehr Bio in Einrichtungen der AHV:
- Beratungskraft suchen (Bio-Berater).
- Antragsformular abgeben.
- Zuwendungsbescheid erhalten: Die Beratung kann beginnen.
- Nach Abschluss der Beratung: Zahlungsantrag stellen und Zuwendung erhalten.
Förderschwerpunkte von Bio-Beratern, sind unter anderem:
- Erstberatung – Ist-Zustand
- Besonderheiten von Bio-Lebensmitteln
- Beschaffung/Einkauf
- Speiseplangestaltung
- Praxisbezogene Begleitung der Umstellung
- Kommunikation
- Bio-Zertifizierung (vorbehaltlich)
- Mitarbeiterschulungen
FAQ
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Antragsberechtigt für eine Bio-Förderung sind juristische Personen oder Personenvereinigungen (Unternehmen) und öffentliche Träger von Außer-Haus-Verpflegungseinrichtungen mit Niederlassung in Schleswig-Holstein.
Außer-Haus-Verpflegungseinrichtungen sind gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen gemäß §2 Absatz 1 der Verordnung zur Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen. Dazu zählen Gaststätten, Caterer, Krankenhäuser, Kantinen, Schulküchen und ähnliche Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätten, die in der Einrichtung selber Mahlzeiten zubereiten).
Wann wird die Zuwendung ausgezahlt?
Der Zuschuss wird nach Abschluss der Beratung auf Antrag ausgezahlt.
Wie beantrage ich eine Förderung der Kontrollkosten?
Eine Förderung von Kontrollkosten ist nur möglich, wenn auch eine Beratung beantragt und bewilligt wird. Die Bio-Förderung in Schleswig-Holstein wird nur innerhalb der ersten fünf Jahre ab der ersten Anmeldung zur Bio-Zertifizierung gewährt und kann über das Antragsformular beantragt werden.
Wann darf mit der Umsetzung begonnen werden?
Mit dem Projekt darf bis zur Erteilung einer Bewilligung oder einer Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn nicht begonnen werden. Dies gilt auch für den Abschluss von Verträgen. Das Einholen von Angeboten von Beraterinnen und Beratern oder Beratungsunternehmen ist möglich
Wer kann meine Einrichtung beraten?
Um eine Förderung von Bio-Beratung durch das MLLEV zu erhalten, muss eine durch das MLLEV gelistete Beratungskraft engagiert werden.
Ich freue mich, das ich als Hamburger für den „Echten Norden“ bei der MLLEV in Schleswig-Holstein gelistet bin: Vorbereitung auf die Bio-Zertifizierung. Melden Sie sich gerne für ein Erstgespräch.
Wem die beschriebenen Schritte zur Förderung nicht konkret genug sind, keine Sorge! Es finden zeitnah Informationsveranstaltung für Bio-Beratungskräfte statt – Neuigkeiten werde ich dann hier im Blog veröffentlichen. Aus sicherer Quelle habe ich erfahren, dass das Land sehr bemüht ist, die Umsetzung der Bio-Förderung im Norden möglichst einfach zu gestalten. Das MLLEV hat großes Interesse daran, umgehend mit der Beratung von Küchen und Kantine der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung zu beginnen.
Quellenangaben:
Bio-Förderung in Schleswig-Holstein/www.schleswig-holstein.de
Titelbild: Tanja Esser/Shutterstock.com