Ausschreibung Schulverpflegung: Klare Regeln, gute Aufträge.

Das Thema „Ausschreibung Schulverpflegung“ treibt manch einem den Schweiß auf die Stirn. Hier erfährst du wie Kommunen und Träger mit einem Leitfaden ganz einfach nachhaltig Cateringaufträge vergeben – und besseres Essen auf die Teller bringen.
Neulich beim Abendessen. Meine Tochter (16) will später nach Hause kommen.
Ich: „22 Uhr.“
Sie: Augenrollen. Ich: „Weil es dunkel wird.“
Sie: „Witzig, es ist Sommer.“
Ich: „Na gut, 23 Uhr. Aber wirklich!“
Was Teenager und Caterer verbindet
Was das mit Kita- und Schulverpflegung zu tun hat? Eine ganze Menge. Denn Teenager und Caterer haben mehr gemeinsam, als man denkt: beide brauchen klare Rahmen – und beide entfalten ihr Potenzial, wenn man ihnen vertraut, statt sie in endlose Rechtfertigungsschleifen zu schicken.
Ausschreibung Schulverpflegung? Ja – aber bitte rechtssicher und einfach.
Viele Vergabestellen zögern, wenn es darum geht, neue Ausschreibungen für nachhaltige Kita- und Schulverpflegung zu formulieren. Die Sorge: zu viel Aufwand, rechtliche Unsicherheit – und die Frage, ob sich überhaupt Caterer melden, die den Anforderungen standhalten.
Die gute Nachricht: Es geht inzwischen ganz einfach.
Vor Kurzem hat die Stadt Kassel gemeinsam mit der Uni Gießen einen praxisnahen Leitfaden entwickelt. Das Beste daran: die enthaltenen Textbausteine lassen sich 1:1 übernehmen – als Copy & Paste-Vorlage für Ausschreibungen mit Nachhaltigkeitsanspruch.
So praktisch wie eine Taschengeld-App für Teenager: einmal eingerichtet, funktioniert’s – und bringt dauerhaft Ordnung ins System.
Was drinsteckt? Alles, was es braucht.
Der Leitfaden enthält ausformulierte Leistungsbeschreibungen und Qualitätskriterien – z. B.:
- Mindest-Bio-Anteil (z. B. 25 % monetär, 100 % bei Fleisch, Milch und Eiern – wenn regional verfügbar)
- Regionalität, Saisonalität, Ausschluss unerwünschter Zusatzstoffe
- Verpackung, Warmhaltezeiten, faire Produkte
- Prüfkriterien – je nachdem wie geprüft wird, intern oder extern
- Zuständigkeiten: Wer prüft, wer darf sanktionieren, wer begleitet?
Und das Beste: Zu jedem Kriterium gibt es eine fundierte Begründung.
Perfekt, um intern in Verwaltung und Politik Akzeptanz zu schaffen.

Kommunikation statt Konfrontation
Auch die begleitende Kommunikation mit Caterern wird mitgedacht:
Partizipative Entwicklung statt Konfrontation – ein Ansatz, der Vertrauen schafft und langfristig Qualität sichert.
Zwei Dinge, die jede Kommune sofort übernehmen kann:
1. Qualitätskriterien mit Kostendeckel
- 25 % Bio-Anteil (monetär gemessen)
- 100 % Bio bei Fleisch, Milch und Eiern – sofern regional verfügbar
- Fisch? Nur dort verpflichtend, wo nachhaltige Beschaffung wirklich möglich ist (z. B. Küstenregionen)
- Kostendeckel in Anlehnung an Durschnittpreise von Biocaterern (liegen bei ca. 5,50 Euro pro Portion)
2. Vorformulierte Textbausteine
- Rechtssichere Formulierungen zu Regionalität und Bio
- Ausschlüsse problematischer Produkte
- Vorgaben zu Verpackung, Warmhaltezeiten, Verarbeitung
Alles geprüft, rechtssicher und sofort einsetzbar
Fazit: dieser Praxisleitfaden für Ausschreibungen Schulverpflegung nimmt Kommunen die Angst – vor Fehlern, vor Klagen, vor Überforderung. Er spart Zeit, schafft Klarheit – und sorgt für besseres Essen auf den Tellern unserer Kinder.
Weitere Infos und Leitfaden zum Download
Projektbericht „Bio-regionale Mittagsverpflegung an Kitas und Schulen der Stadt Kassel – Konzeptentwicklung und Empfehlungen“
Beschaffungsleitfaden aus Hessen
Neuer Leitfaden für mehr Bio in Kommunen:
Qualitätskriterien
Beispielhafte Qualitätskriterien für nachhaltige Verpflegung:
✔ Orientierung an den DGE-Standards
Die Mittagsverpflegung orientiert sich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Fleischgerichte sind maximal einmal pro Woche vorgesehen. Regionale tierische Produkte sind verfügbar – wenn die Nachfrage verlässlich ist, lassen sich bio-regionale Lieferketten aufbauen.
✔ Saisonale Frische berücksichtigen
Lebensmittel aus dem regionalen Saisonkalender sollen in mindestens 12 von 20 Verpflegungstagen pro Monat auf dem Speiseplan stehen.
✔ Regionalität mit Augenmaß definieren
Die Herkunft bestimmter Lebensmittelgruppen (z. B. Fleisch, Milchprodukte, Eier) wird über einen klar definierten Umkreis (z. B. 150 km um den Cateringbetrieb) geregelt. So bleibt der Wettbewerb fair und regional.
✔ Bio-Anteile verbindlich festlegen
Für einzelne Produktgruppen wie Fleisch, Milchprodukte und Eier wird ein 100 %-Bio-Anteil verlangt. Zusätzlich soll der Bio-Gesamtanteil (nach Wareneinsatzwert) bei mindestens 25 % liegen – mit jährlicher Steigerung.
✔ Fair gehandelte Produkte integrieren
Produkte wie Bananen, Kakao oder Zucker sollten nachweislich aus fairem Handel stammen.
✔ Problematische Zutaten ausschließen
Formfleisch, Formfisch, Geschmacksverstärker, künstliche Aromen und andere Zusatzstoffe sind nicht zulässig.
✔ Nachhaltiger Fischfang und Aquakultur
Fisch und Meeresfrüchte müssen zertifiziert sein, z. B. nach MSC, ASC oder Bio-Siegeln wie Naturland „Wildfisch“.
✔ Geringer Verarbeitungsgrad bevorzugt
Unverarbeitete oder nur gering verarbeitete Zutaten sind Standard. Stark verarbeitete Produkte dürfen nur ergänzend eingesetzt werden.
✔ Lebensmittelverschwendung aktiv vermeiden
Die Entstehung von Lebensmittelabfällen wird dokumentiert. Darauf aufbauend sollen Maßnahmen zur Reduzierung umgesetzt werden.
✔ Verpackungen reduzieren
Umweltfreundliche Verpackungen, Mehrweglösungen und der Verzicht auf Aluminium-Menüschalen sind Teil der Anforderungen.
Quellen:
Titelbild: kanchanachitkhamma/canva