Die Öko-Integrität – Informationen zur Bio-Zertifizierung
Lebensmittel dürfen die Bezeichnung „Bio“ (biologisch) oder „Öko“ (ökologisch) nicht so einfach tragen. Nur wenn bei der Erzeugung, Verarbeitung, Lagerung und Kennzeichnung die Anforderungen der „Öko-Verordnung“ eingehalten werden, dürfen Lebensmittel auch „Bio“ heißen. Das wird in entsprechenden Kontrollen durch Bio-Auditoren gewährleistet. Um die Öko- bzw. Bio-Integrität zu bewahren, finden die sogenannten „Bio-Audits“ auf allen Stufen der Wertschöpfungskette statt. Bereits seit 2012 müssen zudem die in der EU vorverpackten Bio-Lebensmittel verpflichtend mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden.
Was ist rechtlich ein Bio-Lebensmittel?
Neben der Angabe der Kontrollstellennummer ist bei der Verwendung des EU-Bio-Logos auch die Herkunftsangabe der Zutaten erforderlich: EU-Landwirtschaft, Nicht-EU-Landwirtschaft, EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft oder auch die allgemeine Angabe des Herkunftslandes, wenn 98 % der Zutaten aus diesem kommen.
Hersteller von Bio-Lebensmittel können zusätzlich zu dem EU-Bio-Logo auch weiterhin das mittlerweile 20 Jahre alte deutsche Bio-Siegel nutzen. Das EU-Bio-Logo darf allerdings nicht zur Auslobung von Speisen oder deren Komponenten in der Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie verwendet werden (www.oekolandbau.de).
Bio-Lebensmittel erkennen
Bio-Produkte müssen in der Kennzeichnung die Code-Nummer der Öko-Kontrollstelle enthalten (Kontrollstellencode). Das Format ist in den EU-Rechtsvorschriften vorgegeben und weltweit standardisiert. Das „DE“ bei „DE-ÖKO-000“ ist bspw. das deutsche Länderkürzel und „000“ die dreistellige Nummer der überwachenden Kontrollstelle.
Natur-Kosmetika oder Bekleidung aus Bio-Wolle, dürfen das Bio-Siegel oder das EU-Bio-Logo nicht tragen. Diese verarbeiteten Agrarerzeugnisse sind keine Lebensmittel und nicht für den menschlichen Verzehr vorgesehen. Sie fallen nicht in den Geltungsbereich der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau.
Wer wird kontrolliert?
Alle Unternehmen, die pflanzliche oder tierische Produkte erzeugen, verarbeiten, handeln, lagern oder importieren und diese mit dem Hinweis „Bio“ oder „Öko“ vermarkten, müssen sich europaweiten Kontrollvorschriften unterziehen und die Bio-Integrität verantworten. Das Bio-Kontroll-System schließt alle Verarbeitungsstufen der Wertschöpfungskette eines Bio-Lebensmittels lückenlos ein. Ein Beispiel an dem Gericht „Bio-Nudeln mit Tomatensauce“ in der KITA-Gemeinschaftsverpflegung:
- der Landwirt, der das Getreide für die Bio-Nudeln erzeugt,
- der Importeur (z. B., falls Zutaten aus Nicht-EU),
- der Müller, der das Getreide (z. B. Weizen) mahlt,
- der Produzent (Industrie), der die Nudeln vor-produziert
- der Großhändler mit eigener Lagerung
- die Küche bzw. der Caterer in der KITA, der die Bio-Nudeln auf dem Speisenplan schreibt, diese zubereitet und den Tischgästen verkauft
Alle Verarbeitungsschritte werden jeweils von Bio-Auditoren zugelassener Kontrollstellen überprüft.
Kontrollstellen und Auditoren
In Deutschland überwachen stattlich zugelassene, private Kontrollstellen die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau.
Die knapp 20 Kontrollstellen, die in Deutschland im Wettbewerb zueinander stehen, müssen bestimmte Vorraussetzungen erfüllen. Die Zulassung erteilt die zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die Kontrolleure (Bio-Auditoren) müssen spezifische Vorraussetzungen erbringen, um dort tätig werden zu dürfen. Die Bio-Kontrollstellen werden von den zuständigen Länderbehörden überwacht. Einmal jährlich führt die BLE eine Prüfung der Kontrollstellen im Rahmen eines Jahresaudits durch.
Bio-Zertifizierung und Kontrollen
Die Kontrollstelle führt mindestens einmal im Jahr bei den Bio-zertifizierten Unternehmen eine durch Auditoren angemeldete „Bio-Inspektion“ durch. Zusätzlich gibt es auch unangekündigten Stichprobenkontrollen, die aufgrund einer Risikoeinstufung vorgenommen werden. Bei begründetem Verdacht erfolgen auch weitere zusätzliche Kontrollen. Um den Einsatz unzulässiger Zusatzstoffe, Pflanzenschutzmittel oder Medikamente auszuschließen, können ebenso auch Produktproben gezogen werden.
Wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen nachgewiesen werden können, erhält das Unternehmen ein befristetes Bio-Zertifikat (Bescheinigung). Mit dieser Bestätigung dürfen dann Bio-Produkte vermarktet werden. Werden bei Bio-Kontrollen Abweichungen festgestellt, kann dem Betrieb das Bio-Zertifikat entzogen werden. Die Produkte dürfen dann nicht mehr als Bio-Lebensmittel in den Umlauf gebracht werden. Darüber hinaus können Verstöße auch mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet werden.
Was überprüft ein Bio-Kontrolleur?
Die Bio-Kontrollen sind Verfahrens- bzw. Prozess-Audit. D.h. dass der Bio-Kontrolleur die Prozesse der Produktherstellung und die Warenströme kontrolliert. Hierfür werden alle relevanten Unterlagen, wie z.B. Rezepturen, Lieferanten- und Kundenliste, Produktionspläne, Warenein- und Ausgangsbelege, Bio-Zertifikate, Inventuren und Auslobungen (z. B. auf den Speisenplänen und Spezifikationen) geprüft. Bei der Betriebsbegehung wird unter anderem das Lager und der Warenfluss kontrolliert, um festzustellen, ob eine Kontamination von Bio-Produkten zu konventionellen ausgeschlossen ist. Eine zeitliche oder räumliche Trennung der Produktionen muss erfolgen. Die Bio-Kennzeichnung muss korrekt sein und es wird berechnet, ob der mengenmäßige Einsatz der Bio-Rohstoffe mit der Menge der Endprodukte übereinstimmen (Warenstrom-Berechnung).
Die Bio-Integrität wahren
Mit der neuen EU-Öko-Verordnung vom Januar 2022 müssen nun alle Unternehmen der Bio-Wertschöpfungskette explizit ihre kritischen Kontrollpunkte identifizieren und Vorsorgemaßnahmen zur Absicherung der „Bio-Integrität“ treffen. Diese Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein und von den Unternehmen selber erarbeitet werden (www.FiBL.org, Beitrag vom 25.05.22). Die Dokumentation und die Wirksamkeit der sogenannten „Bio-KKPs“ (Bio-kritische Kontrollpunkte), oder auch OCP-Konzept (Organic Control Points), werden in den Kontrollen von den Bio-Auditoren überprüft.
Eine Zertifizierung zu „Bio“ ist ein sinnvoller Weg in Richtung Nachhaltigkeit. Unternehmen sollten jedoch wissen, dass Ressourcen bereitgestellt werden müssen. Es reicht eben nicht aus, sich nur das grüne Logo auf die Fahne zu schreiben. Die Integrität von Bio muss in den Abläufen gewährleistet werden – und das erfordert Disziplin und sehr gerne auch etwas Authentizität.
Bio zum weiterlesen:
- EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau und diesbezügliche nationale Regelungen: www.bmel.de und www.ble.de
- ausführliche Informationen zur Kontrolle und Zertifizierungen: www.oekolandbau.de
- Informationen zum Bio-Siegel
- Förderung von Bio-Beratung in Großküchen – durch die BMEL
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Quellenangabe:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Broschüre „Ist das auch wirklich Bio?“ (Stand 2019)
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Titelbild: Heike Rössing