Warum so viele Küchenleitungen in SH diese Förderung noch nicht kennen

Veröffentlicht von Michael am

Förderung Gemeinschaftsverpflegung, Küchen & Kantinen Schleswig-Holstein SH

Fast jede Woche höre ich denselben Satz in Küchen – in Kantinen, Kitas, Kliniken, Schulen: „Wir würden ja gerne mehr machen. Aber wer soll das bezahlen?”

Was die meisten dabei nicht wissen: Es gibt in Schleswig-Holstein ein Förderprogramm, das genau diese Frage beantwortet. Beratung, Workshops, Schulungen, Konzepte – alles kann gefördert werden. Und trotzdem nutzen es die wenigsten Betriebe.

Ich bin Michael, Berater und Coach bei essen&ernähren und gelistete Beratungskraft beim Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV). Ich begleite Küchen in SH durch diesen Prozess – persönlich, unkompliziert, von Anfang bis Ende.

Was steckt hinter dieser Förderung der Außer-Haus-Verpflegung in Schleswig-Holstein – und warum kennen sie so wenige?

Das Förderprogramm des MLLEV unterstützt Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung in Schleswig-Holstein bei der Nutzung von Beratungsleistungen – vollständig gefördert. Viele Betriebe schrecken zurück, weil sie Bürokratie, Pflichten oder Kosten befürchten. Dabei ist der Prozess klar geregelt und mit der richtigen Begleitung kaum spürbar.

Es fehlt schlicht die Information. Genau deshalb möchte ich die Praxis darauf aufmerksam machen.

Im Rahmen des Programms können folgende Leistungen vollständig übernommen werden:

  • Individuelle Beratung im Betrieb
  • Workshops und Schulungen für das Küchenteam
  • Konzeptentwicklung und Speiseplanoptimierung
  • Unterstützung im Tagesgeschäft
  • Begleitung bei der Bio-Zertifizierung (inkl. Kontrollkosten in den ersten 5 Jahren)
  • Antragsstellung und Dokumentation

Du musst dich um nichts kümmern – außer dem ersten Schritt.

Bio-Beratung Best Practices, Förderung Außer-Haus-Verpflegung Schleswig-Holstein

Die Förderung in Schleswig-Holstein: Wie läuft das Ganze ab?

Der Prozess ist einfacher als du vielleicht denkst:

  1. Wir sprechen kurz miteinander – per Telefon oder Video-Call
  2. Ich erstelle ein Angebot, das auf deinen Betrieb passt – nichts aus der Schublade!
  3. Das Angebot reichen wir beim MLLEV in Kiel ein
  4. Nach Bewilligung kann die Beratung beginnen
  5. Für dich entstehen keine Kosten

Du gehst kein finanzielles Risiko ein. Ich begleite dich durch den gesamten Prozess – von der Antragsstellung bis zur Bio-Zertifizierung (wenn gewollt). Den Verwendungsnachweis und allgemein den bürokratischen Aufwand übernehme ich auch.

Muss ich alles in Bio machen?

Nein. Diese Frage kommt oft – und sie ist berechtigt.

Das Förderprogramm ist ergebnisoffen. Es gibt kein Mindestziel, keine Pflicht zur Zertifizierung, keine Quoten. Ziel ist es, dass du als Küchenverantwortliche*r besser informiert bist, neue Optionen kennst und selbst entscheiden kannst, welcher Weg zu deinem Betrieb passt.

Manche Betriebe nutzen die Beratung, um einzelne Bereiche schrittweise anzupassen. Andere stellen fest, dass eine Zertifizierung gar nicht so weit weg ist, wie sie dachten. Und wieder andere nehmen einfach Impulse mit – für neue Konzepte, ein frischeres Angebot, neue Lieferanten, nachweisbare Schulungen und Weiterbildungen, mehr Qualität im Tagesgeschäft.

Alles ist möglich. Nichts ist vorgeschrieben. Es ist dein Betrieb und deine Vision. Du kannst auch mit wenigen Bio-Zutaten anfangen – eine prozentuale Quote ist ebenso nicht Vorgabe.

Was sagen andere Küchen dazu?

Ich habe 2024 – 2026 mehrere Betriebe durch diesen Prozess begleitet – vom ersten Gespräch bis zur erfolgreichen Bio-Zertifizierung. Mit welchem Aufwand, welchen Erfahrungen und was am Ende dabei rausgekommen ist, habe ich im Artikel Bio-Beratung Best Practices: Drei Küchen, drei Projekte, drei Zertifikate ausführlich beschrieben.

Kurze Einblicke:

Erfolgsgeschichten aus Schleswig-Holstein

Bio-Umstellung in Küchen und Kantinen

Volker Fuhrwerk
Provinzial Betriebsrestaurant, Kiel

Corinna König
Kita-Leitung, Stadt Ahrensburg

Bio-Beratung bei WESTHOF BIO

Marcel Evers
Küchenleiter, WESTHOF BIO

Für wen ist das Förderprogramm?

Das Programm richtet sich an alle Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung mit Standort in Schleswig-Holstein:

  • Betriebskantinen und Personalrestaurants
  • Kitas und Schulküchen
  • Reha-Kliniken und Pflegeeinrichtungen
  • Caterer und Veranstaltungsküchen
  • Krankenhäuser und soziale Einrichtungen

Wenn du unsicher bist, ob dein Betrieb förderfähig ist – meld dich einfach. Die Förderung und Möglichkeiten in Schleswig-Holstein klären wir im ersten Gespräch.


Jetzt kurz austauschen? Ich biete Betrieben in Schleswig-Holstein einen kostenlosen Info-Call an – 15 bis 30 Minuten, per Telefon oder Video. Kein Verkaufsgespräch, keine Verpflichtung. Nur ein ehrlicher Austausch darüber, was in deinem Betrieb möglich ist. Jetzt Infogespräch mit Michael anfragen

Wie sieht eine Beratung konkret aus?

Keine zwei Betriebe sind gleich. Deshalb starte ich immer mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme: Was gibt es bereits? Wo sind Spielräume? Was würde wirklich zum Team und zum Alltag passen? Und vor allem – was wollt ihr verbessern?

Darauf aufbauend entwickle ich ein Aktionsplan als Konzept – maßgeschneidert, ohne Standardlösung von der Stange. Das kann eine Weiterbildung für das Küchenteam sein, ein Workshop mit Hülsenfrüchten für neue Ideen im Speiseplan, oder ein Potenzial-Check für eure Arbeitsabläufe.

Alles, was wir gemeinsam entwickeln, ist Teil des Förderprogramm. Ihr zahlt nichts.

Fazit

Die Förderung für Außer-Haus-Verpflegung in Schleswig-Holstein ist da – und wird zu selten genutzt. Nicht weil sie kompliziert wäre, sondern weil zu wenige davon wissen.

Ein Gespräch kostet nichts. Und manchmal reicht genau das, um neue Perspektiven zu öffnen – für die Küche, das Team und den ganzen Betrieb.

Du bist in SH und willst wissen, was für deinen Betrieb drin ist?Hier hast du noch mal einen Überblick über den Ablauf – ich freue mich auf den Austausch.

Übrigens: Wenn du selbst als Beratungskraft in der Gemeinschaftsverpflegung tätig bist oder werden möchtest, lohnt sich auch ein Blick auf unser Netzwerk für Beratungskräfte und Akteure in der GV.

FAQ – Häufige Fragen zur Förderung in Schleswig-Holstein

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Alle Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung mit Sitz in Schleswig-Holstein – darunter Kantinen, Kitas, Schulen, Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Caterer. Voraussetzung ist, dass eine beim MLLEV gelistete Beratungskraft beauftragt wird.

Was wird konkret gefördert?

Gefördert werden Beratungsleistungen, Workshops, Schulungen, Konzeptentwicklung und – auf Wunsch – die Kontrollkosten bei der Bio-Zertifizierung in den ersten fünf Jahren. Wir übernehmen auch die Antragsstellung.

Muss ich mich zur Bio-Zertifizierung verpflichten?

Nein. Das Förderprogramm ist ergebnisoffen. Es gibt keine Pflicht zu Zertifizierung oder zu konkreten Umstellungszielen. Die Beratung dient der Information, Konzeptentwicklung und individuellen Entscheidungsfindung.

Wie hoch ist der eigene Aufwand für meinen Betrieb?

Minimal. Wir übernehmen Antragsstellung, Kommunikation mit dem Ministerium und die Dokumentation. Etwas Zeit für unseren informativen Austausch brauchen wir.

Wie lange dauert so ein gefördertes Beratungsprojekt?

Das ist individuell. Manche Projekte sind in wenigen Wochen abgeschlossen, andere begleite ich über mehrere Monate. Wir legen gemeinsam fest, was zu eurem Betrieb und eurem Alltag passt.

Füll das Formular aus – ich melde mich innerhalb der nächsten drei Werktage bei dir.

Quellen:
Titelbild: essen&ernähren/Förderung Schleswig-Holstein
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) Schleswig-Holstein/schleswig-holstein.de


Michael Loitz

Michael

Michael, der Gründer von essen&ernähren, bringt seine langjährige Erfahrung als Küchenleiter, Verpflegungsmanager und Auditor in die Qualitätssicherung von Küchen und Kantinen ein. Mit seinem umfangreichen Fachwissen und seiner tiefgreifenden Branchenerfahrung setzt er sich für hohe Standards und innovative Lösungen in der Gemeinschaftsverpflegung ein.